AGB
Endkunden AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) FÜR NUTZER DES LICO MEHRWEG-SYSTEMS
Stand: Juni 2023
KONTAKTINFORMATIONEN
Lico UG (haftungsbeschränkt), Heidfeld 3, 34414 Warburg
Handelsregister: 15927 Registergericht: Paderborn
Vertreten durch: die Geschäftsführer Thomas Hantke und Henning Andreas Ludwig
Kontakt:
info@lovelico.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: DE354243991
PRÄAMBEL
Die Lico UG (haftungsbeschränkt), (im Folgenden Lico genannt) bietet ein Mehrwegsystem für den Außer-Haus-Verkauf an. Die genutzten Mehrwegverpackungen verschiedener Hersteller stellen dabei eine umweltfreundliche Alternative zu Einwegverpackungen von Take-away Speisen dar. Endkundinnen und Endkunden können mithilfe einer mobile-optimierten Website (www.lovelico.de) Mehrwegverpackung von Lico bei teilnehmenden Letztvertreibenden (Systempartner) ausleihen. Nach der Registrierung über die mobile-optimierte Website steht der eingeloggten Endkundin/dem eingeloggten Endkunden auf der Website www.lovelico.de ein persönlicher QR-Code zur Verfügung, welcher bei der Bestellung oder Abholung im Betrieb des Systempartners vorgezeigt und durch den Systempartner gescannt wird. Die Ausleihe von Lico-Mehrwegverpackungen ist für Endkundinnen und Endkunden kostenlos, solange die Endkundin/der Endkunde die Lico-Mehrwegverpackung innerhalb von 14 Tagen über eine öffentliche Lico-Rückgabebox oder über einen Systempartner von Lico wieder abgibt
DEFINITIONEN
Nutzer (Endkundinnen/Endkunden - im Folgenden zur Vereinfachung "Nutzer" genannt): Nutzer sind alle volljährigen Personen, die Essen oder Getränke in einer Lico-Mehrwegverpackung erwerben und sich über die mobile-optimierte Website (www.lovelico.de) registrieren. Minderjährige Personen können nur dann Kunden sein, wenn sie mit Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter (im Regelfall ein Elternteil oder ein Erziehungsberechtigter) handeln, wobei sich die Einwilligung auf diese AGB in ihrer Gesamtheit beziehen muss. Jeder Minderjährige versichert mit Anerkennung dieser AGB, dass vorbezeichnete Voraussetzungen erfüllt sind.
Preise: Alle angegebenen Preise und Kosten verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer.
Lico-Mehrwegverpackungen: Das Lico-Mehrwegsystem beinhalten unterschiedliche Mehrwegverpackungen für Speisen und Getränke, die dem Systempartner zur Ausleihe an den Nutzer zur Verfügung gestellt werden.
Lico Mehrwegsystem: Das Mehrwegsystem sorgt dafür, dass Systempartner bei Bedarf schnellstmöglich mit neuen Lico-Mehrwegverpackungen beliefert werden.
Endkundinnen und Endkunden sind Personen, die Kundinnen und Kunden von Letztvertreibenden (Systempartner) sind und Speisen, sowie Getränke jeder Art in Mehrwegverpackungen bestellen.
Systempartner: Systempartner sind Geschäftskunden von Lico, wie z.B. Restaurants oder Lebensmitteleinzelhändler, sowie andere Betriebe, die zum gewerblichen Zweck Speisen und Getränke an Kunden verkaufen und am Lico-Mehrwegsystem teilnehmen. Systempartner haben die Möglichkeit, Mehrwegverpackungen bei Lico auszuleihen.
Lico-Partner-Anwendung: Bei der Lico-Partner-Anwendung handelt es sich um eine mobile Applikation, die dem Systempartner von Lico bereitgestellt wird. Die Lico-Partner-Anwendung dient dem Systempartner in erster Linie zur Verwaltung seiner Bestände von Mehrwegverpackungen sowie dem digitalen, vorzugsweise pfandfreien Ausleihprozess.
Mobile-optimierte Website für Endkundinnen und Endkunden: Die mobile-optimierte Website für Endkundinnen und Endkunden dient Endkundinnen und Endkunden zur Ausleihe von Lico-Mehrwegverpackungen und bietet eine Übersicht all ihrer/seiner aktiven (= noch ausgeliehenen) und bereits zurückgebrachten Mehrwegverpackungen.
§ 1 GELTUNGSBEREICH
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen der Endkundin bzw. dem Endkunden (im Vorherigen und Folgenden zur Vereinfachung "Nutzer" genannt) und der Lico UG (haftungsbeschränkt), (im Vorherigen und Folgenden Lico genannt). Das Verhältnis zwischen Lico und den Systempartnern ist nicht Teil dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 2 GEGENSTAND DER GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Gegenstand dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist das Lico-Mehrwegsystem und alle damit verbundenen Transaktionen von Lico-Mehrwegverpackungen zwischen Lico, Nutzern und den Systempartnern.
§ 3 NUTZERREGISTRIERUNG UND NUTZERKONTO
(1) Nutzer, die Lico-Mehrwegverpackung bei teilnehmenden Systempartnern ausleihen möchten, müssen sich vorab auf lovelico.de registrieren. Die Registrierung ist für Nutzer kostenlos. Ebenso kostenlos ist die Nutzung des Mehrwegsystems.
(2) Bei der Registrierung des Nutzers muss der Nutzer seinen korrekten Vor- und Nachnamen, seine korrekte Wohnanschrift, eine gültige E-Mail-Adresse sowie eine von ihm regelmäßig genutzte Mobilnummer angegeben. Vor Freischaltung des Zugangs müssen Mail-Adresse und/oder Mobilnummer durch den Nutzer verifiziert werden.
(3) Bei der Registrierung muss der Nutzer den allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den Datenschutzrichtlinien zustimmen. Ohne eine Bestätigung der Kenntnisnahme und Einwilligung ist ein Abschluss der Nutzer-Registrierung nicht möglich.
(4) Die Ausleihe von Mehrwegverpackungen ist für Nutzer kostenlos, sofern die jeweils ausgeliehene Mehrwegverpackung innerhalb von 14 Tagen in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben wird.
(4.1) Die Ausleihfrist unter Nutzung der mobile-optimierten Website (www.lovelico.de) beginnt, wenn die nachfolgenden Voraussetzungen kumulativ vorliegen:
a) Die Lico-Mehrwegverpackung wurde durch den Systempartner an den Nutzer ausgegeben; und
b) Der Systempartner hat den auf der Lico-Mehrwegverpackung angebrachten QR-Code sowie abschließend den Account-QR-Code des eingeloggten Nutzers auf der mobile-optimierten Website ordnungsgemäß eingescannt; und
c) Der Systempartner hat die Korrektheit der Eingaben mittels einer Bestätigung in seiner Lico-Partner-Anwendung verifiziert.
(4.2) Die Lico-Mehrwergverpackung ist innerhalb der Ausleihfrist zurückgegeben, sofern die ausgeliehene Lico-Mehrwegverpackung:
a) Beim teilnehmenden Systempartnern übergeben oder in eine öffentliche Lico-Rückgabebox eingefügt wurde; und
b) Der jeweilige Systempartner oder Lico die Lico-Mehrwegverpackung
eingescannt hat.
Wenn der Nutzer die Mehrwegverpackung nicht innerhalb der 14 Tage zurückbringt oder die Mehrwegverpackung während der Ausleihe stark beschädigt oder unzumutbar stark verschmutzt zurückbringt, darf Lico dem Nutzer eine Gebühr von 5,00 € pro Speisen-Mehrwegverpackung und in Höhe von 3,00 € pro Getränke-Mehrwegverpackung in Rechnung stellen. Der Versand der Rechnung oder Zahlungsaufforderung erfolgt via E-Mail, SMS oder auf dem Postweg.
(5) Wenn der Nutzer eine überfällige Lico-Mehrwegverpackung nach Ablauf von 14 Tagen über eine öffentliche Lico-Rückgabebox oder über einen Systempartner von Lico wieder abgibt, erhält der Nutzer pro Speisen-Mehrwegverpackung eine Gutschrift in Höhe von 4,00 € und pro Getränke-Mehrwegverpackung eine Gutschrift in Höhe von 2,00 €. Lico behält also pro überfälliger Mehrwegverpackung einen Betrag von 1,00 € als Endgebühr ein. Der Einbehalt dieser Endgebühr dient als Anreiz für den Nutzer, die Mehrwegverpackungen möglichst innerhalb von 14 Tagen zurückzugeben, damit die Mehrwegverpackung zeitnah dem Mehrwegkreislauf zugeführt werden und ihre umweltschonende Wirkung bestmöglich entfalten kann.
(6) Lico-Mehrwegverpackungen werden nach jeder Rückgabe professionell und hygiene-konform seitens Lico oder seitens eines Systempartners gereinigt, bevor sie wieder ausgegeben werden. Sofern der Nutzer eine Lico-Mehrwegverpackung nicht am selben Tag der Ausleihe zurückgibt, erklärt sich der Nutzer bereit, die Lico-Mehrwegverpackung kurz mit kaltem Wasser durchzuspülen, um Schimmel zu vermeiden.
(7) Solange der Nutzer einen Mehrwegverpackung nach dem Ausleihen nicht ordnungsgemäß zurückgegeben hat, ist das Löschen seines Accounts nur nach der Begleichung der in § 3 Abs. 4 genannten Gebühr möglich.
(8) Der Nutzerzugang ist für die persönliche Nutzung vorgesehen. Ermöglicht der Nutzer Dritten den Zugang zu dem Nutzerkonto, haftet dieser im gleichen Maße, wie wenn der Nutzer selbst gehandelt hätte.
(9) Eine Mehrfachregistrierung ist dem Nutzer nicht gestattet. Ist eine Mehrfachregistrierung festgestellt worden, hat Lico das Recht das neuere Nutzerkonto zu löschen.
(10) Der Nutzer ist verpflichtet, alle Angaben über sich bei der Registrierung wahrheitsgemäß und gewissenhaft anzugeben. Ändern sich persönliche Informationen, ist der Nutzer verpflichtet, diese zu aktualisieren. Wird dieser Verpflichtung nicht nachgegangen, ist Lico berechtigt das Nutzerkonto zu sperren und von der Nutzung des Lico-Mehrwegsystems auszuschließen.
(11) Der Nutzer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten nicht mit Dritten zu teilen und diese geheim zu halten. Alle Nutzungen, die über das Konto des Nutzers abgewickelt werden, werden dem Nutzer zugerechnet. Verliert der Nutzer seinen Zugang (z.B. durch den Verlust des Smartphones) muss der Nutzer Lico umgehend darüber informieren (z.B. per E-Mail oder per Telefon).
(12) Verstößt der Nutzer gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen, so erlischt das Nutzungsrecht des Nutzer-Accounts sowie das Recht an der Teilnahme am Lico-Mehrwegsystem.
(13) Unberührt davon behält sich Lico das Recht vor, die Nutzungsrechte durch eine einseitige Erklärung zu beenden.
§ 4 NETZWERKZUGRIFF
(1) Damit der Nutzer das Lico-Mehrwegsystem unter Einhaltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen nutzen kann, sollte das Smartphone mit dem Internet verbunden sein. Alternativ kann der Nutzer einen Screenshot bzw. eine Kopie von seinem gültigen und korrekten Account-QR-Code vorzeigen und von einem Lico-Systempartner abscannen lassen.
(2) Die Ausleihe von Mehrwegverpackungen mittels Account-QR-Code ist in diesem Sinne ohne eine Internetverbindung möglich. Davon unbenommen akzeptiert der Nutzer, dass Lico nicht für die Verbindungsqualität und Verfügbarkeit zum Internet und dem Netzwerk verantwortlich ist.
(3) Lico kann keine Garantie dafür gewähren, dass die mobile-optimierte Website mit dem Account-QR-Code jederzeit abrufbar ist und jederzeit fehlerfrei läuft. Hierfür schließt Lico jegliche Gewährleistung aus.
§ 5 BENACHRICHTIGUNGEN
Der Nutzer akzeptiert bei der Erstellung seines Lico-Nutzerkontos, dass Lico dem Nutzer E-Mails oder SMS im Sinne des normalen Betriebes des Mehrwegsystems sowie Benachrichtigungen (z.B. Rückgabe-Erinnerungen und Rechnungen) senden darf.
§ 6 KOSTEN BEI EINBEHALTUNG ODER VERSCHMUTZUNG VON LICO-MEHRWEGVERPACKUNGN
(1) Nutzern steht das Lico Mehrwegsystem jederzeit kostenlos zur Verfügung, indem der Nutzer Mehrwegverpackung mit dem in der mobile-optimierten Website bereitgestellten Account-QR-Code bei einem Systempartner ausleiht und fristgerecht wieder zurückgibt.
(2) Nutzer können die Lico-Mehrwegverpackung 14 Tage kostenlos ausleihen. Die Rückgabe der Mehrwegverpackung sollte nach Möglichkeit innerhalb dieser Frist stattfinden.
(3) Die Frist bezieht sich auf jede einzelne Lico-Mehrwegverpackung und beginnt zum Zeitpunkt eines jeden neuen Ausleihvorgangs. Die Laufzeit der Frist beginnt zum Zeitpunkt der digitalen Transaktion und somit kurz vor der persönlichen Übergabe der Mehrwegverpackung an den Nutzer. Lico behält sich vor, die aktuell festgelegte Frist von 14 Tagen anzupassen. In diesem Fall werden die Nutzer rechtzeitig vorab über die Änderungen per E-Mail oder per SMS informiert. Der Nutzer erhält dabei die Angabe zu welchem Zeitpunkt die Änderungen in Kraft treten.
(4) Bringt der Nutzer die ausgeliehenen Mehrwegverpackung nicht fristgerecht, in einem unzumutbaren Zustand, nicht vollständig (Behälter und ggf. Deckel) oder stark beschädigt zurück, kann dem Nutzer eine Gebühr in Rechnung gestellt werden.
(5) Der Nutzer ist dazu angehalten, die Mehrwegverpackung sorgsam zu behandeln und auch nach Ablauf der Ausleihfrist wieder abzugeben. Bei einer Rückgabe der Behälter nach Fristende findet eine Teil-Rückerstattung der bezahlten Gebühr statt. Wenn der Nutzer eine überfällige Lico-Mehrwegverpackung nach Ablauf von 14 Tagen über eine öffentliche Lico-Rückgabebox oder über einen Systempartner von Lico wieder abgibt, erhält der Nutzer pro Speisen-Mehrwegverpackung eine Gutschrift in Höhe von 4,00 € und pro Getränke-Mehrwegverpackung eine Gutschrift in Höhe von 2,00 €. Lico behält also pro überfälliger Mehrwegverpackung einen Betrag von 1,00 € als Endgebühr ein. Der Einbehalt dieser Endgebühr dient als Anreiz für den Nutzer, die Mehrwegverpackung möglichst innerhalb von 14 Tagen zurückzugeben, damit die Mehrwegverpackung zeitnah dem Mehrwegkreislauf zugeführt werden und ihre umweltschonende Wirkung bestmöglich entfalten kann.
(6) Die Systempartner müssen alle ordnungsgemäßen sowie weiterhin verwendbaren Mehrwegverpackungen vom Nutzer zurücknehmen. Leichte Beschädigungen, die durch einen häufigen Gebrauch zustande kommen, werden als Verschleiß wahrgenommen. Wird die Mehrwegverpackung jedoch vom Nutzer in einem stark beschädigten Zustand oder in einem unzumutbar verunreinigten Zustand zurückgebracht, dann muss der Systempartner die Mehrwegverpackung bei der Rücknahme als "defekt" markieren. In diesem Fall behält sich Lico vor, dem Nutzer für die Mehrwegverpackung die volle Gebühr als Endgebühr zu berechnen (5,00 € pro Speisen-Mehrwegverpackung, 3,00 € pro Getränke-Mehrwegverpackung). Nutzer haben die Möglichkeit, gegen die Entscheidung Widerspruch einzulegen. Lico prüft die Mehrwegverpackung anschließend und bewertet das Ausmaß der Beschädigung oder Verschmutzung.
(7) Möchte der Nutzer die Markierung einer Mehrwegverpackung seitens des Systempartners als "defekt" nicht akzeptieren, so kann er hiergegen Widerspruch einlegen. Dies ist per E-Mail an
info@lovelico.de möglich. Bei der E-Mail sind die Kundennummer bzw. der Account-Name und die Nummer der Mehrwegverpackung (z.B. "Lico 2393"), ggf. auch ein gut belichtetes Foto von der Mehrwegverpackung und dem QR-Code auf der Mehrwegverpackung sowie eine Begründung anzugeben, warum die Mehrwegverpackung nicht als "defekt" eingestuft werden durfte. Lico verpflichtet sich sodann, den Vorgang zu überprüfen und nachfolgend anhand des Prüfungsergebnisses zu entscheiden, ob dem Nutzer die Gebühr tatsächlich berechnet wird.
§ 7 LAUFZEIT & KÜNDIGUNG
(1) Die Nutzung der Mehrwegverpackung ist für den Nutzer kostenlos. Es kommt kein Abonnement zwischen Lico und dem Nutzer zustande und es existiert keine Mindestvertragslaufzeit.
(2) Mit der Registrierung geht der Nutzer einen Vertrag ein, welcher auf unbegrenzte Zeit geschlossen wird, jedoch jederzeit mit der Löschung des Lico-Nutzer-Accounts gekündigt werden kann.
(3) Bei einem Kündigungswunsch ist der Nutzer gem. §6 verpflichtet alle ausgeliehenen Mehrwegverpackung vor der Kündigung zurückzugeben. Findet die Rückgabe nicht statt, so wird dem Nutzer eine Gebühr, wie im §6 (Punkt 6) in Rechnung gestellt. Das geschlossene Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und dem Systempartner bleibt von dem Vorstehenden unberührt.
(4) Lico ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende zu kündigen.
§ 8 PREISE, BESTELLUNGEN & BEZAHLUNG
(1) Die in der mobile-optimierten Website erhaltenen Daten und Informationen zu den Systempartnern und deren Angeboten, wie z.B. die Mindestbestellwerte, die Lieferzeiten, die Lieferkosten, die Öffnungszeiten, die Telefonnummer, die Produktübersicht sowie der darin enthaltenen Preise und Produkte, werden von dem Systempartner bereitgestellt. Lico ist nicht für die Richtigkeit und Aktualität dieser Informationen verantwortlich.
(2) Über die mobile-optimierte Website können keine direkten Bestellungen und Bezahlungen durchgeführt werden. Lico stellt dem Nutzer in der mobile-optimierten Website lediglich Verlinkungen zu Webseiten oder Webshops der Systempartner und deren Anbieter- und Kontaktinformationen bereit. Nutzer werden für Ihre Bestellung an die Systempartner weitergeleitet.
§ 9 WIDERSPRUCHSRECHT GEGEN DIE DATENERHEBUNG IN BESONDEREN FÄLLEN SOWIE GEGEN DIREKTWERBUNG (ART. 21 DSGVO)
Sie finden unsere Datenschutzerklärung unter
https://lovelico.de/site/impressum.php
§ 10 STREITBEILEGUNG UND GERICHTSSTAND
(1) Es bestehen keine mündlichen Nebenabsprachen.
(2) Lico wird an keinem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen und ist auch nicht verpflichtet, dies zu tun.
(3) Die Vertragssprache ist deutsch. Stellt Lico Nutzern oder Systempartnern oder einer anderen dritten Partei diese AGB dem Zwecke eines Vertragsabschlusses in einer anderen Sprache zur Verfügung, dann handelt es sich bei dieser Ausführung lediglich um eine unverbindliche Übersetzung und einem unverbindlichen Angebot von Lico, diese in der jeweiligen Sprache bereitzustellen. Finden sich Abweichungen, Unstimmigkeiten, Unklarheiten oder Widersprüche zwischen der ursprünglichen, deutschen Version der AGB und einer in eine andere Sprache übersetzte Version, dann wird immer die deutsche Version vorrangig angesehen.
§ 11 RABATTE, GUTSCHEINE, COUPONS & AKTIONEN
Von Lico gegenüber dem Nutzer bereitgestellte Rabatt-, Werbe- und/oder Promotionsgutscheine und/oder -codes können nicht mit anderen Aktionen kombiniert werden. Für die genannten Aktionen, Gutscheine und Codes gelten die jeweiligen Teilnahmebedingungen. Zusätzlich gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Gutscheine, Rabattcodes und andere Aktionen können nicht ausgezahlt werden.
§ 12 BEWERTUNGSPORTAL
(1) Wenn der Nutzer die Möglichkeit hat, eine Bewertung für das Lico Mehrwegsystem und den jeweiligen Systempartner abzugeben, verpflichtet sich der Nutzer diese nach bestem Wissen und Gewissen abzugeben. Der Nutzer erlaubt Lico dabei die Verwendung der übermittelten Bewertung sowie die Speicherung der daraus entstehenden Daten.
(2) Lico hat das Recht, ist aber nicht verpflichtet, die vom Nutzer erstellte Bewertung zu veröffentlichen. Lico ist in Ausnahmefällen berechtigt, nach eigenem Ermessen veröffentlichte Bewertungen zu entfernen.
(3) Dem Nutzer ist es untersagt, falsche Angaben in der Bewertung zu verfassen oder die Bewertungen für missbräuchliche oder werbliche Zwecke zu verwenden. Darüber hinaus ist es dem Nutzer nicht erlaubt, in der Bewertung beleidigende, diskriminierende und anderweitig unangemessene Inhalte zu verfassen. Werden bei der Bewertung durch den Nutzer die Rechte Dritter verletzt, so ist der Nutzer verpflichtet, Lico von Ansprüchen Dritter freizustellen.
§ 13 SORGFALTSPFLICHT FÜR DEN UMGANG MIT LICO-MEHRWEGVERPACKUNGEN
Der Nutzer ist verpflichtet, mit den bereitgestellten Mehrwegverpackungen sorgsam umzugehen. Die Mehrwegverpackungen sind ausschließlich für den Transport und den Verzehr von Speisen und Getränken geeignet und dürfen vom Nutzer ausschließlich für diesen Zweck verwendet werden.
§ 14 HAFTUNG
(1) Lico haftet unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit Lico bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet Lico auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet Lico allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
(2) Lico haftet für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden, lediglich soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Lico haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet Lico im Übrigen nicht.
(3) Lico haftet nicht für den Fall einer Nichterreichbarkeit der bereitgestellten Applikationen, sofern die Nichterreichbarkeit ihre Ursächlichkeit nicht bei Lico hat. Lico haftet insofern ebenfalls nicht für die Nichterreichbarkeit der Netzwerke oder der Server bei z.B. technischen Problemen oder einer schlechten Internetverbindung.
(4) Lico haftet nicht für Schäden, die aus einer Pflichtverletzung eines Systempartners entstanden sind und seitens des Systempartners bei Beachtung der vertraglichen Pflichten zwischen dem Systempartner und Lico hätten verhindert werden können.
(5) Lico haftet nicht für das zwischen dem Systempartner und dem Nutzer geschlossene Vertragsverhältnis. Lico haftet auch nicht für die Angaben, Daten und Informationen, die von dem Systempartner in der mobilen Applikation für den Nutzer bereitgestellt werden. Lico ist nicht für die erbrachten Leistungen zwischen dem Systempartner und dem Nutzer verantwortlich und übernimmt insofern keine Gewähr.
(6) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung von Lico ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Lico.
(7) Verstößt ein Nutzer gegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und nimmt ein Dritter Lico aufgrund dieses Verstoßes in Anspruch, stellt der Nutzer Lico von den gesamten Kosten und Ansprüchen frei und übernimmt die mittelbar oder unmittelbar entstehenden Kosten für eine Rechtsberatung. Dies gilt nicht für den Fall, dass der Nutzer den Verstoß nicht zu verantworten hat. Lico behält die Möglichkeit, die Verteidigung gegen jegliche Ansprüche eigens zu übernehmen.
§ 15 NUTZUNGSRECHTE AN BILDERN, FILMEN, GRAFIKEN & TEXTEN
(1) Lico ist alleiniger Inhaber der Nutzungsrechte an allen eigens produzierten sowie von allen bereitgestellten Bildern, Logos, Motiven, Grafiken, Symbolen, Filmen und Texten, die auf der Website oder auf Werbe- und Schulungsmaterialien abgebildet sind und verwendet werden. Alle Bilder, Texte, Filme etc. dürfen ohne eine ausdrückliche Zustimmung seitens Lico nicht verwendet werden. Die Zustimmung kann per E-Mail unter
info@lovelico.de angefragt werden.
(2) Wird von Lico eine Zustimmung zur Verwendung erteilt, dann verpflichtet sich der Nutzer die entsprechenden Bilder, Motive, Texte, Filme etc. ausschließlich strikt nach den Lico-Branding-Guidelines zu nutzen, die Lico im Falle einer Zustimmung zur Verfügung stellt.
(3) Veröffentlicht ein Nutzer eigene Inhalte, wie z.B. Bilder, Texte oder Filme, mit deutlichem Bezug zu Lico oder dem Lico-Mehrwegsystem, dann stimmt der Nutzer hiermit ausdrücklich der Weiterverwendung der veröffentlichten Inhalte durch Lico zu.
§ 16 ÄNDERUNGEN DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
(1) Lico behält sich das Recht vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen zukünftig weiter auszubauen und zu aktualisieren, wenn es z.B. durch wichtige Änderungen, wie einer neuen Rechtsgrundlage, der Änderung der Rechtsprechung, Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse oder der Erweiterung des Geschäftsmodells o.Ä., als notwendig angesehen wird.
(2) Die neuen AGB sind erst dann Vertragsbestandteil zwischen Lico und dem Nutzer, wenn beide Parteien den neuen, aktualisierten allgemeinen Geschäftsbedingungen zugestimmt haben.
(3) Im Falle der Änderung der AGB durch Lico, wird der Nutzer per E-Mail oder SMS mit den Hinweisen zu den Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen, informiert und um Zustimmung hierzu gebeten.
(4) Stimmt der Nutzer den geänderten allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht zu, wird das Nutzerkonto ohne die angesetzten Anpassungen vorerst fortgesetzt. Lico behält sich sodann vor, die Mitgliedschaft zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen.
§ 17 WIDERSPRUCHSRECHT GEGEN DIE DATENERHEBUNG IN BESONDEREN FÄLLEN SOWIE GEGEN DIREKTWERBUNG (ART. 21 DSGVO)
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§ 18 DATENSCHUTZ
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§ 19 SONSTIGES
(1) Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Im Falle von Streitigkeiten stimmen die Parteien zu, Warburg als ausschließlichen Gerichtsstand anzusehen. Dies gilt auch für Nutzer, die keinen Wohnsitz, keinen bekannten und gewöhnlichen Aufenthaltsort oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland zum Zeitpunkt der Klageerhebung haben.
(2) Die Beziehungen zwischen Lico und dem Nutzer unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(3) Die Überschriften in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen lediglich zur Übersicht und sind bei der Auslegung der allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht zu berücksichtigen.
(4) Nimmt ein Abschnitt Bezug auf einen Paragraphen, so ist der Paragraph in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen gemeint, außer es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um etwas anderes handelt.
(5) Es bestehen keine Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und Nachträge. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und Nachträge müssen in Schriftform vorgelegt werden. Dies trifft auch auf diese Klausel zu.
(6) Soweit der Vertrag oder diese allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
(7) Für den Fall, dass eine der Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam ist oder wird, hat dies keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.